Rechtsprechung
BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer entsprechenden Abwasserabgabensatzung als Voraussetzung der Entstehung und Fälligkeit eines Schmutzwasserbeitrags; Erlass einer gültigen Beitragssatzung als Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bevorrechtigte Befriedigungsrechte; Berechnung des Vierjahreszeitrahmens für Schmutzwasserbeiträge; Entstehung der Beitragspflicht mit Inkrafttreten der Satzung
- Judicialis
ZVG § 10 Abs. 1; ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3
Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Haldensleben, 11.01.2006 - 13 K 29/03
- LG Magdeburg, 06.02.2007 - 3 T 65/07
- BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07
a) Zu Recht geht der Beteiligte zu 2 davon aus, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht und damit die Beitragsfälligkeit u.a. eine wirksame Satzung voraussetzt (siehe für das Erschließungsbeitragsrecht nur BVerwGE 64, 218, 219; OVG Lüneburg NdsVBl. 1996, 68).Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (…BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO).
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen, …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07
Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (…BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO). - BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07
Für die von dem Beschwerdegericht angenommene Rückwirkung dieser Satzung auf den Zeitpunkt des Erlasses des Gebührenbescheids (vgl. zur Zulässigkeit der Rückwirkung, BVerwGE 50, 2, 7 f.) gibt es nämlich keine Anhaltspunkte.
- BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07
Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO). - BGH, 22.05.1981 - V ZR 69/80
Zwangsversteigerungsverfahren - Voraussetzungen - Öffentliche Last
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07
Die Bestandskraft des Bescheids hat deshalb allenfalls zur Folge, dass die persönliche Haftung des Adressaten in Höhe des auferlegten Beitrags feststeht; die dingliche Haftung des Grundstücks (§ 6 Abs. 9 KAG-LSA) begründete er ab seinem Erlass jedoch nicht (vgl. Senat, Urt. vom 22. Mai 1985, V ZR 69/80, NJW 1981, 2127). - BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07
Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (…BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110;… vgl. auch BVerwG aaO).